WEEE - Altgeräte
Elektro-
und Elektronikgeräte sind heute aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken.
Da ihre Lebensdauer jedoch begrenzt ist, verwandeln sich diese Produkte
früher oder später in problematischen Elektroschrott. Allein in
Deutschland fallen derzeit jährlich ca. 2 Mio. Tonnen an.
Um diesem wachsenden Umweltproblem Herr zu werden, hat die EU im Jahre 2003 die Richtlinien 2002/96/EG (WEEE – Waste Electrical and Electronic Equipment) über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten sowie 2002/95/EG (RoHS – Restriction of certain Hazardous Substances) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten verabschiedet.
In Deutschland wurden diese beiden Richtlinien im Rahmen des so genannten ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz) in nationales Recht umgesetzt. Ziele: Reduktion des Elektroschrotts, Verringerung der Umweltbelastung, Erhalt von Rohstoffen.
WEEE – Waste Electrical and Electronic Equipment:
Nach dieser Richtlinie sind Hersteller und Importeure ab dem 24. März 2006 gesetzlich verpflichtet, Altgeräte kostenfrei wieder zurückzunehmen und nach vorgegebenen Standards umweltverträglich zu entsorgen bzw. zu verwerten. Die betreffenden Produkte müssen ab diesem Datum mit folgender Kennzeichnung versehen sein:
Sie werden folglich nicht mehr über den Hausmüll entsorgt, sondern können an den dafür vorgesehenen Sammelstellen innerhalb Ihrer Gemeinde bzw. bei den ÖRE (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger) – für Sie kostenfrei – abgegeben werden. Die Kosten für die Sammlung übernehmen die Kommunen. Die Hersteller organisieren und finanzieren die Entsorgung bzw. Verwertung der ausgedienten Geräte.
Da wir größten Wert auf gelebten Umweltschutz legen und entsprechend hohe Anforderungen an die Umweltfreundlichkeit unserer Produkte haben, kümmern wir uns bereits seit langem aktiv um die praktische und reibungslose Umsetzung des ElektroG und der WEEE-Richtlinie.
Um diesem wachsenden Umweltproblem Herr zu werden, hat die EU im Jahre 2003 die Richtlinien 2002/96/EG (WEEE – Waste Electrical and Electronic Equipment) über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten sowie 2002/95/EG (RoHS – Restriction of certain Hazardous Substances) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten verabschiedet.
In Deutschland wurden diese beiden Richtlinien im Rahmen des so genannten ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz) in nationales Recht umgesetzt. Ziele: Reduktion des Elektroschrotts, Verringerung der Umweltbelastung, Erhalt von Rohstoffen.
WEEE – Waste Electrical and Electronic Equipment:
Nach dieser Richtlinie sind Hersteller und Importeure ab dem 24. März 2006 gesetzlich verpflichtet, Altgeräte kostenfrei wieder zurückzunehmen und nach vorgegebenen Standards umweltverträglich zu entsorgen bzw. zu verwerten. Die betreffenden Produkte müssen ab diesem Datum mit folgender Kennzeichnung versehen sein:
Sie werden folglich nicht mehr über den Hausmüll entsorgt, sondern können an den dafür vorgesehenen Sammelstellen innerhalb Ihrer Gemeinde bzw. bei den ÖRE (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger) – für Sie kostenfrei – abgegeben werden. Die Kosten für die Sammlung übernehmen die Kommunen. Die Hersteller organisieren und finanzieren die Entsorgung bzw. Verwertung der ausgedienten Geräte.
Da wir größten Wert auf gelebten Umweltschutz legen und entsprechend hohe Anforderungen an die Umweltfreundlichkeit unserer Produkte haben, kümmern wir uns bereits seit langem aktiv um die praktische und reibungslose Umsetzung des ElektroG und der WEEE-Richtlinie.
Wir
sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register ("EAR") als Hersteller
registriert. Unsere ElektroG-Registrierung und weitere Informationen
finden Sie unter: ElektroG-Registrierungsnummer: WEEE-Reg.-Nr. DE
75791654
Um eine fach- und umweltgerechte sowie professionelle Entsorgung bzw. Verwertung der ausgedienten Geräte zu gewährleisten, arbeiten wir eng mit einem der Marktführer unter den zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben in Deutschland zusammen. Der Fachbetrieb holt entsprechend der uns vom EAR zugewiesenen Abholverpflichtung die in den Kommunen aufgestellten Sammelbehälter ab und übernimmt die Entsorgung bzw. Verwertung.
Die H2OLE-Produkte, die unter die WEEE-Richtlinie fallen, sind mit der entsprechenden Kennzeichnung – der "durchgestrichenen Mülltonne" – versehen.
H2OLE-Produkte entsprechen folglich allen Anforderungen der WEEE-Richtlinie und leisten damit einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz. Auch Ihr Beitrag – die ordnungsgemäße Entsorgung von Altgeräten über die Sammelstellen – hilft, wertvolle Rohstoffe zu erhalten bzw. zu recyceln und Umweltbelastungen zu reduzieren.
Die folgenden Gesetze und Richtlinien bilden die Grundlage für die hier dargestellten Sachverhalte und sind im Zweifel maßgeblich:
Richtlinie 2002/96/EG (WEEE – Waste Electrical and Electronic Equipment)
Richtlinie 2002/95/EG (RoHS – Restriction of certain Hazardous Substances)
Richtlinie ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz)
Alle Angaben auf dieser Seite, die sich auf Passagen dieser Gesetze und Richtlinien beziehen, erfolgen ohne Gewähr. Die aktuellen Versionen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bei www.bmu.de, unter Abfallwirtschaft / Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Um eine fach- und umweltgerechte sowie professionelle Entsorgung bzw. Verwertung der ausgedienten Geräte zu gewährleisten, arbeiten wir eng mit einem der Marktführer unter den zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben in Deutschland zusammen. Der Fachbetrieb holt entsprechend der uns vom EAR zugewiesenen Abholverpflichtung die in den Kommunen aufgestellten Sammelbehälter ab und übernimmt die Entsorgung bzw. Verwertung.
Die H2OLE-Produkte, die unter die WEEE-Richtlinie fallen, sind mit der entsprechenden Kennzeichnung – der "durchgestrichenen Mülltonne" – versehen.
H2OLE-Produkte entsprechen folglich allen Anforderungen der WEEE-Richtlinie und leisten damit einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz. Auch Ihr Beitrag – die ordnungsgemäße Entsorgung von Altgeräten über die Sammelstellen – hilft, wertvolle Rohstoffe zu erhalten bzw. zu recyceln und Umweltbelastungen zu reduzieren.
Die folgenden Gesetze und Richtlinien bilden die Grundlage für die hier dargestellten Sachverhalte und sind im Zweifel maßgeblich:
Richtlinie 2002/96/EG (WEEE – Waste Electrical and Electronic Equipment)
Richtlinie 2002/95/EG (RoHS – Restriction of certain Hazardous Substances)
Richtlinie ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz)
Alle Angaben auf dieser Seite, die sich auf Passagen dieser Gesetze und Richtlinien beziehen, erfolgen ohne Gewähr. Die aktuellen Versionen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bei www.bmu.de, unter Abfallwirtschaft / Elektro- und Elektronikgerätegesetz